Allgemeine Vermietbedingungen 2025
§ 1. Miete
1. Die Team Sportwagen GmbH bietet Sportwagen-Mietfahrzeuge für Veranstaltungengeführte Touren, freie Miete für den öffentlichen Straßenverkehr, Sicherheitstrainings, Sportfahrertrainings sowie Nürburgring-Trackdays, Nürburgring-Touristenfahrten und in Abspreche weitere Events an.
2. Die Fahrzeuge sind durch Team Sportwagen GmbH überprüft und werden vollgetankt in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, gereinigt an den Mieter übergeben. Nach Ablauf der Mietzeit ist das Fahrzeug unverzüglich an Team Sportwagen GmbH zurückzugeben (siehe 4.). Team Sportwagen GmbH wird im Anschluss an die Rückgabe die Fahrzeuge überprüfen. Wenn diese nicht vollgetankt (Benzin mit 98 Oktan) zurückgegeben werden, wird Team Sportwagen GmbH dem Mieter pro Liter Kraftstoff 5,- € separat berechnen (gilt nur bei Basic-Paketen). Bei starker Verschmutzung des Fahrzeugs (insbesondere des Innenraums) hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen, die ihm durch Team Sportwagen GmbHaufgegeben werden. Für liegengelassene Objekte in den Fahrzeugen übernimmt Team Sportwagen GmbH keine Haftung!
3. Die Fahrzeuge sind immer (vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache) bis spätestens 19:00 Uhr an Team Sportwagen GmbH zurückzugeben. Bei einer verspäteten Rückgabe wird Team Sportwagen GmbH dem Mieter eine gesonderte Gebühr in Höhe von 15 % der gebuchten Leistung berechnen.
4. Die Fahrzeuge sind für den Gebrauch sowohl auf der Nürburgring-Nordschleife, Nürburgring Grand Prix Strecke, ADAC-Fahrsicherheitszentren, Spa-Francorchamps und den öffentlichen Abschnitten bestimmt. Die Fahrzeuge sind sachgerecht und vorausschauend einzusetzen. Kosten für Benzin und Streckengebühren sind durch den Mieter zu zahlen. Der Mieter wird alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Anmietung und insbesondere die Regelungen der StVO beachten. Bußgelder, Strafen o.ä. die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen, hat der Mieter zu zahlen.
5. Die Überlassung des gemieteten Fahrzeugs an Dritte ist nicht gestattet. Mieter und mithin berechtigter Fahrer ist/sind nur die im Vertrag bezeichnete(-n) Person(-en). Team Sportwagen GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen (z.B. bei entsprechenden Wetterbedingungen, Fahrerfähigkeiten, Fahrzeugverfügbarkeit etc.) dem Mieter ein alternatives Fahrzeug anzubieten; über einen Fahrzeugwechsel ist der Mieter unverzüglich zu informieren. Eine mögliche positive Differenz zwischen dem gebuchten Fahrzeugpreis und dem Preis des tatsächlich genutzten Fahrzeugs wird dem Mieter erstattet. Ein Fahrzeugwechsel durch Team Sportwagen GmbH berechtigt den Mieter nicht zur Kündigung des Vertrages. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten des Mieters werden von Team Sportwagen GmbHnicht erstattet.
6. Der Mieter hat während der Fahrt die Anzeigen des Fahrzeugs, insbesondere Motor-, Öl- und Wassertemperatur zu kontrollieren. Sobald der Mieter während des Gebrauchs des Fahrzeuges einen Defekt bemerkt ist dieser unverzüglich Team Sportwagen GmbHanzuzeigen. Jeder Verdacht einer Funktionsstörung ist Team Sportwagen GmbH ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, ein Weiterfahren kann das Fahrzeug erheblich beschädigen. Ein Überdrehen des Motors, durch unsachgemäßes schalten o.ä. erfordert die Überprüfung des technischen Zustands des Motors; der Mieter verpflichtet sich, für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
7. Das Fahrzeug ist sachgerecht einzusetzen; Team Sportwagen GmbH behält sich in Fällen unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. Driften, Burn-Out etc.) vor, den Mieter abzumahnen bzw. bei einer Wiederholung sowie einem grob unsachgemäßen Gebrauch, die Weiternutzung des Fahrzeugs zu untersagen. Eine Erstattung der Gelder für die gebuchte Nutzung des Fahrzeugs erfolgt in solchen Fällen nicht. Für Schäden sowie überdurchschnittlichen Verschleiß des Fahrzeugs (insb. auch der Reifen und Bremsen) die auf einem unsachgemäßen Gebrauch beruhen, hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.
8. Bei der Vereinbarung von Kilometerpaketen findet eine Erstattung oder Gutschrift bei nicht genutzten Kilometern innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht statt. Hiervon ausgenommen ist allein der Fall, dass aufgrund frühzeitiger Schließung der Rennstrecke / Veranstaltung wegen Drittverschuldens oder höherer Gewalt keine zeitliche Möglichkeit bestand, die gebuchte Leistung abzurufen. In diesem Fall werden die nicht gefahrenen Kilometer in Form eines Gutscheins gutgeschrieben oder können zu 50% des Geldwertes erstattet werden.
9. Teilnehmen dürfen nur Personen, die über eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse des bei der Veranstaltung genutzten PKW verfügen. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich gegenüber anderen Teilnehmern stets rücksichtsvoll zu verhalten. Teilnehmer die mit einem eigenen PKW an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen mindestens einen gesetzlichen Haftpflichtschutz für den PKW nachweisen können; der PKW muss grds. (Ausnahmen bei bestimmten Veranstaltungen möglich) der deutschen StVO entsprechen. Bei der Teilnahme an der Veranstaltung mit einem fremden Auto, ist bei Bedarf eine Einverständniserklärung des Eigentümers, über die Nutzung des PKW’s bei der Veranstaltung, nachzuweisen. Die Zulassung der Fahrzeuge zu der Veranstaltung liegt im Einzelfall im Ermessen des Veranstalters und seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10. Es ist Vorschrift während einer Veranstaltung die Sicherheitsgurte des Fahrzeugs anzulegen und einen Schutzhelm bei Trackdays u.s.w zu tragen. Teilnehmer werden weder sich selbst noch andere oder die verwendeten Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig in Gefahr bringen. Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie der Streckenleitung ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Warnsignale und Fahnen sind unbedingt zu beachten und die Teilnehmer haben sich entsprechend zu verhalten. Team Sportwagen GmbH oder der jeweilig verantwortliche Veranstalter behält sich das Recht vor bei einem Verstoß einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung der für die Teilnahme gezahlten Gebühren, Aufwendungsersatz oder sonstige Kosten.
§ 2. Kostenübernahme bei der Nutzung eines Mietwagens
1. Der Mieter verpflichtet sich einverstanden, für alle internen/externen Schäden, Diebstahl oder mechanische Defekte (z.B. Kupplung) zu haften, die während der Mietzeit des Fahrzeugs auftreten und die auf Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Dies gilt unabhängig davon welches Auto reserviert wurde. Ebenso für alle Reparaturkosten oder Kostenvoranschläge von Dritten. Der Mieter akzeptiert eine Einstandspflicht in folgendem Umfang:
Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung bei Fahrzeugschaden):
● Porsche Boxster 981 = 10.000,- Euro.
● Porsche 911.1 = 15.000,- Euro.
● Porsche 992 GT3 RS = 50.000,- Euro.
Wir können eine personenbezogene Zusatzversicherung für 349,- Euro anbieten, um die maximale Selbstbeteiligung auf 50% zu reduzieren. Die Zusatzversicherung muss mindestens 1 Woche vor dem Fahrevent abgeschlossen werden.
Die Pflicht des Mieters zum Ersatz von Schäden besteht unabhängig von Vorstehendem maximal nur im Umfang des Betrages des tatsächlichen Schadens bzw. im Umfang der gewöhnlich, eintretende Wertminderung; dem Mieter steht ausdrücklich das Recht zu, den Nichteintritt des Schadens aufgrund fahrlässigen Handels oder unsachgemäßen Gebrauchs nachzuweisen. Der Mieter steht ebenfalls das Recht zu, nachzuweisen, dass eine Wertminderung in einem wesentlich geringeren Umfang eingetreten ist. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem. Durch einen gezahlten Schadenersatz erwirbt der Mieter/Fahrer kein Eigentum an dem Fahrzeug oder einzelnen Fahrzeugteilen.
2. Dritt-Schäden: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er die Haftung von Ansprüchen Dritter auf öffentlichen Straßen für bis zu 5.000 € und bei Fahrten auf einer Rennstrecke (auch Touristenfahrten Nürburgring-Nordschleife) für bis zu 10.000 € übernimmt. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem.
3. Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt, bzw. als Sicherheit hinterlegt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.
4. Eine Kautionszahlung vor Mietantritt ist bei einigen Fahrzeugen erforderlich.
Team Sportwagen GmbH behält sich das Recht vor, eine Kaution auch auf andere Fahrzeugtypen nach eigenem Ermessen zu verlangen (z.B. bei schlechten Wetterverhältnissen / Alter des Fahrers / Fahrverhalten)
§ 3. Teilnahme an RingTaxi Fahrten Nachlesen ggfs. interressant
§ 4. Tickets oder Gutscheine
Ein Ticket kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust des Tickets oder Gutscheins übernimmt die Team Sportwagen GmbH keine Haftung. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Die Einlösung des Tickets ist nach Maßgabe der Öffnungszeiten der Nordschleife möglich und die Einlösbarkeit ist daher beim Ticket bis Ende der jeweiligen Saison (Ende Oktober) oder wie auf dem Ticket beschrieben gültig. Aufgrund der Abhängigkeit zu den Öffnungszeiten des Nürburgrings ist die Verjährungsfrist auf 12 Monate beschränkt.
Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Kfz oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung Klausel. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei unplanmäßiger Streckenschließung oder Unfall-Wetterbedingung Schließung erstattet der Vermieter keine Rückforderung des Mietpreises. Sollte die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.